Gemeinsam mehr erreichen

Förderung & Finanzierung

Wirtschaftsförderung ist unsere Kernkompetenz. Wir unterstützen Unternehmer/-innen und Existenzgründer/-innen bei der Betriebs- und Standortentwicklung in Stadt und Landkreis. Sie haben Fragen, Wünsche, Sorgen? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir kümmern uns

Die Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der regionalen Wirtschafsförderung. Wir informieren Sie zu allen öffentlichen Förderprogrammen (GRW (Einzelbetriebliche Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, EMFF ( Europäischer Meeres- und Fischereifonds), etc.), beraten Sie zu betrieblichen Vorhaben und klären für Sie, welche Zuwendungen oder sonstige Fördermöglichkeiten sich im Einzelfall anbieten.

 

Darüber hinaus betreuen wir ein eigenes Förderprogramm zur Förderung von Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Cuxhaven (KMU-Programm).

 

Schließlich vermitteln wir Kontakte zu den richtigen Ansprechpartnern in Behörden, Verbänden und der örtlichen Wirtschaft. Wünschen Sie Kentnisse über Fördermöglichkeiten außerhalb des Landkreises Cuxhaven, kann unser Vertragspartner MCON Consulting für eine Recherche dieser Informationen hinzugezogen werden.

Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Cuxhaven („KMU-Programm“)

Sie möchten Ihren Betrieb erweitern oder eine neue Existenz aufbauen und schaffen dadurch neue Arbeitsplätze? Dann ist möglicherweise das so genannte KMU-Programm des Landkreises Cuxhaven für Sie von Interesse.

 

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen der Industrie und des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungsgewerbes, des Bau- und Verkehrsgewerbes, des Beherbergungsgewerbes mit mehr als 10 Betten sowie niedergelassene oder sich niederlassende Hausärzte mit Sitz und Betriebsstätte im Landkreis Cuxhaven. Dieses gilt entsprechend für geplante Existenzgründungen mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Cuxhaven. Gefördert werden Investitionen zur Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte, wenn mindestens ein zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplatz entsteht und dieser zusammen mit der bisherigen Belegschaft für 18 Monate gesichert werden kann. Die förderfähigen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens müssen mindestens 10.000 € betragen.

 

Die Investitionshilfen werden in Form von sachkapitalbezogenen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Zuschüsse beträgt bis zu 17,5 % für mittlere und bis zu 25 % für kleine Unternehmen, jedoch maximal 7.500 € für jeden neu geschaffenen Dauerarbeitsplatz. Die Höchstförderung für ein Investitionsvorhaben beläuft sich auf 30.000 €. Über die Förderung wird im Rahmen von Einplanungsrunden entschieden. Jeder vollständige Antrag wird zum Stichtag anhand eines Prüfbogens bewertet, so dass die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden können. Die Einplanungsrunden finden halbjährlich jeweils zu den Stichtagen 15.02 und 15.08. statt.

 

Damit den investitionswilligen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Projekte keine langen Wartezeiten entstehen, wird kurzfristig nach Antragseingang bereits eine Bestätigung hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Vorhabens erteilt. Das Unternehmen darf mit Zugang dieses Schreibens förderunschädlich mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Eine Förderzusage kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.

Weitere Informationen

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Die Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) empfiehlt Betrieben, stärker auf "Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (ZILE) zuzugreifen. Um diese Fördermaßnahme bekannter zu machen, hat sie ein Merkblatt entwickelt. Mit der Überarbeitung der sogenannten ZILE-Richtlinie im vergangenen Jahr wurden erstmals Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum durch Kleinstunternehmen der Grundversorgung in die Förderung aufgenommen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für investive Maßnahmen gewährt.

 

Bedingung für die Förderung ist unter anderem, dass der Betrieb der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dient. Als Grundversorgung gilt die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen "des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs".

 

"Der Begriff Grundversorgung sollte aus unserer Sicht weit ausgelegt werden", erklärt Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der LHN. "So ist beispielsweise der Dorfbäcker zur Versorgung mit Grundnahrungsmitteln vor Ort von großer Bedeutung. Die schnelle Verfügbarkeit eines Installateur- und Heizungsbauers ist in kalten Jahreszeiten unverzichtbar."

 

Die Frist für die Antragstellung endet immer am 15.09.

 

Kontakt:

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Geschäftsstelle Bremerhaven
Anna-Maria Krone
Borriesstr. 46
27570 Bremerhaven
Tel.: 0471 – 183 – 288
Email: Anna-Maria.Krone@arl-lg.niedersachsen.de

www.handwerk-lhn.de

Weitere Informationen

Einzelbetriebliche Förderung (Niedersachsen Invest GRW)

In besonders strukturschwachen Regionen gibt es ein zusätzliches Förderinstrument des Bundes und Landes zur Stärkung der ansässigen Wirtschaftsbetriebe. Der Landkreis Cuxhaven ist einer von vier Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburgs, der als so genannten „C-Fördergebiet“ besondere Unterstützung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Niedersachsen Invest GRW) erhalten kann. Im Wesentlichen kann dieses Programm von Unternehmen mit überwiegend überregionalen Absatz und Beherbergungsbetrieben mit mehr als zehn Betten genutzt werden. Da die Höchstförderung erst bei zwei Millionen Euro gedeckelt ist, eignet sich dieses Förderinstrument für die Umsetzung größerer Investitionsvorhaben.

 

Bewilligungsstelle für Förderanträge aus der Niedersachsen Invest GRW ist die NBank in Hannover. Eine Vorberatung kann in der Agentur für Wirtschaftsförderung erfolgen.

 

Alle Unterlagen zu diesem Programm finden Sie auf der Homepage der NBank 

Niedersachsen Invest GRW

MikroSTARTer (Darlehensprogramm)

Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen bis zu 5 Jahre nach ihrer Gründung können ab sofort den MikroSTARTer in ganz Niedersachsen beantragen. Das Mikrodarlehen dient der Schließung von Finanzierungslücken bei Gründungsvorhaben und ersten Wachstumsphasen. Investitionen können ebenso finanziert werden wie Betriebsmittel. Das Darlehen wird direkt von der NBank in Höhe von mind. 5.000 Euro bis 40.000 Euro vergeben.

 

Der MikroSTARTer finanziert Voll- und Teilzeitgründungen ebenso wie Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Mit ihm können z.B. betrieblich genutzte Fahrzeuge, Maschinen, Einrichtung und Büroausstattung, Marketing, Warenlager oder die Kosten für Aus- und Weiterbildung finanziert werden. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 7 Jahre. Die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei; Sondertilgungen können jederzeit kostenfrei vorgenommen werden. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und beträgt aktuell 5.45 % pro Jahr. Bevor der Kredit vergeben werden kann,  muss ein Nachweis über eine erhaltene Erstberatung vorliegen und ein positives Votum für das Vorhaben bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung bzw. zum Vorhaben vorliegen. Im Landkreis Cuxhaven sind die Agentur für Wirtschaftsförderung, die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft und die IHK-Geschäftsstelle Cuxhaven als so genannte fachkundige Stelle akkreditiert.

 

Bei diesen fachkundigen Stellen reichen die angehenden oder jungen Unternehmerinnen und Unternehmer ihre vorbereiteten Unterlagen ein. Dabei handelt es sich u.a. um den Businessplan bei Gründungen oder eine Vorhabenbeschreibung bei bestehenden Unternehmen. Darüber hinaus wird um eine Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre, einen Investitions-und Finanzierungsplan sowie einen Lebenslauf gebeten. Auf dieser Basis schätzen die fachkundigen Stellen u.a. die antragstellenden Personen, das Vorhaben und das Marktumfeld ein. Das positive Votum der fachkundigen Stelle ist ein notwendiger Bestandteil des weiteren Antragsverfahrens.
Der Antrag wird über das neue Kundenportal der NBank im Internet gestellt.

 

Bewilligungsstelle für Förderanträge aus dem MikroSTARTer ist die NBank in Hannover (Unterlagen zu diesem Programm).

Weitere Informationen

Europäischer Meeres- und Fischereifonds

Mit der Verordnung (EG) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 wurde der Europäische Meeres- und Fischereifonds, kurz EMFF, eingerichtet. Analog zu der vorangegangenen Förderperiode 2007 bis 2013 mit dem Europäischen Fischereifonds (EFF) stehen auch in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 Möglichkeiten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebieten zur Verfügung. Insgesamt wird es im Land Niedersachsen vier Förderrichtlinien für den EMFF geben, wovon die Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven insbesondere die Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste begleitet.

 

Bewilligungsstelle für die Förderprojekte ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

 

Sowohl der Regionalmanager des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste, Herr Frank Schnieder, als auch der Vorsitzende der Steuerungsgruppe des Fischwirtschaftsgebiets, Herr Marco Witthohn, stehen beratend für Fragen zur Verfügung.

 

Alle wesentlichen Informationen zur Förderung aus dem EMFF erhalten Sie auf der Website.

Ärzteförderung Landkreis Cuxhaven 2023-2025

Das Ziel des vom Landkreis Cuxhaven aufgelegten Förderprogramms "Ärzteförderung" ist, dass insbesondere die hausärztliche Grundversorgung auch zukünftig im Landkreis Cuxhaven sichergestellt werden kann. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich für eine Niederlassung im ländlichen Raum. In den nächsten Jahren werden zunehmend Hausärztinnen und Hausärzte im Landkreis Cuxhaven ihre Praxis altersbedingt aufgeben.

 

Der Landkreis Cuxhaven möchte mit diesem Förderprogramm die Entscheidung für Ärzte erleichtern, sich im ländlichen Raum mit einer hausärztlichen Praxis niederzulassen, freiwerdende Hausarztsitze nach zu besetzen oder Praxisgründungen zu ermöglichen.

 

Ansprechpartner:
Landkreis Cuxhaven
Amt Strategische Sozialplanung

Vincent-Lübeck-Str. 2

27474 Cuxhaven

 

 

Stadt Cuxhaven

004 DSCF5626 Sawischlewski v2

Dipl.-Verwaltungswirt Kai Sawischlewski

Stadt, Fördermittelberatung (GRW)

Tel.: +49 (0) 4721 / 599-719
kai.sawischlewski@afw-cuxhaven.de

Kontakt
Dankeschön, die Nachricht wurde gesendet
002 DSCF5417 von Ahnen v2

Jürgen von Ahnen

Fördermittelberatung (GRW)

Tel.: +49 (0) 4721 / 599-716
Mobil: +49 (0) 160 96 37 03 86
juergen.v.ahnen@afw-cuxhaven.de

Kontakt
Dankeschön, die Nachricht wurde gesendet

Landkreis Cuxhaven

014 DSCF7179 Gooss

Dipl.-Verwaltungswirtin Asta Gooß

Landkreis, Förderungen Landkreisprojekte

Tel.: +49 (0) 4721 / 599-628
asta.gooss@afw-cuxhaven.de

Kontakt
Dankeschön, die Nachricht wurde gesendet
DSCF6438b Herr Saygak

Mark Saydak

Landkreis, Förderungen / KMU-Programm

Tel.: +49 (0) 4721 / 599-611
Mark.Saydak@afw-cuxhaven.de

Kontakt
Dankeschön, die Nachricht wurde gesendet
DSCF2514 von Roden Anna FINAL b

Anna von Roden

Landkreis, Förderungen / KMU-Programm

Tel.: +49 (0) 4721 / 599-613
Anna.von-Roden@afw-cuxhaven.de

Kontakt
Dankeschön, die Nachricht wurde gesendet
jasmin 2 v2

Jasmin Weißbrodt

Landkreis, Förderung, strategische Entwicklung und Mobilität

Tel.: +49 (0) 4721 / 599-614
j.weissbrodt@landkreis-cuxhaven.de

Kontakt
Dankeschön, die Nachricht wurde gesendet

Förderung & Finanzierung

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können Sie bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge einen Zuschuss zur Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes erhalten. Auf einen Blick: Förderung der Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes, Stärkung des Gründungsklimas von kleinen und mittleren Unternehmen, Förderung in Höhe von 10.000 Euro. Nähere Angaben zum Programm:

Gründungsprämie im Handwerk

 

Wir informieren Sie zu allen öffentlichen Förderprogrammen (GRW, EMFF, etc.). Wir betreuen auch ein eigenes Förderprogramm von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Cuxhaven („KMU-Programm“).

NBank

KfW