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Aktuelle Förderprogramme

Kurzinformationen zu aktuellen Förderprogrammen

Die Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven steht jederzeit für die Wirtschaftsunternehmen unserer Region zur Verfügung und sind telefonisch oder aber auch persönlich gerne zu unseren Bürozeiten für Sie erreichbar.

 

 

 

Aktuelle Förderprogramme

 

 

 

>>>>>aktuell: 02/2023 - Förderungen Klimaschutz

Klimaschutz und Energieeffizienz

Förderung Klimaschutz

 

Verringerung von Spurenstoff in Gewässern

Förderung Klimaschutz Gewässer

 

 

>>>>>>aktuell: 01/2023 Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 01. Januar 2023 ein neues Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ gestartet.

 

Wenn Sie als lokale Genossenschaft oder Gesellschaft die Errichtung einer Windenergieanlage planen, können Sie für Ihre vorbereitenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen.

 

Gefördert werden Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage, insbesondere

  • sämtliche Vorplanungskosten, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
  • Kosten für Gutachten, wenn eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist,
  • Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen bei grundlegenden Fragen zum Projekt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und ist auf maximal EUR 200.000 begrenzt.

 

Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn die Windenergieanlage einen Zuschlag oder eine Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) erhält.

 

Ihren Förderantrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

 

BAFA - Bürgerenergiegesellschaften

 

 

 

>>>>>aktuell: 01/2023 - Beratungsleistungen für KMU

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue ESF Plus-Richtlinie

„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ veröffentlicht, die ab dem 01. Januar 2023 in Kraft tritt und längstens für Anträge gilt, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Es handelt sich hierbei um das Nachfolgeprogramm der bisherigen ESF-Richtlinie „Förderung des unternehmerischen Know-Hows“. Gefördert werden Beratungsleistungen für KMU und Angehörige der Freien Berufe, um die Erfolgsaussichten, die

Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit zu erhöhen.

 

Laufendes Antragsmöglichkeiten online über die Antragsplattform beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weiterführende Infos hier:

www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

Ansprechpartner: Tel.: 06196 / 908-1570 bzw. E-Mail: foerderung@bafa.bund.de)#

 

 

>>>>>aktuell: 01/2023 - GRW Fördergebietskulisse 2022-2027

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit einer aktuellen Pressemitteilung über die von Bund und Ländern beschlossene Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ informiert und den neuen GRW-Koordinierungsrahmen (gültig ab 01.01.2023) veröffentlicht.

Mit der Anpassung der Förderung möchten Bund und Länder auf die geänderten Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung reagieren, inbes. die Transformation hin zu Klimaneutralität sowie die demografische Alterung.

 

Die GRW-Fördergebietskulisse 2022-2027 finden Sie hier:

BMWK - Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 1. Januar 2023

 

Pressemitteilung des BMWK:

 

BMWK - Bund und Länder verabschieden umfassende Reform der regionalen Wirtschaftsförderung

 

Umsetzung in Niedersachsen:

Der neue GRW-Koordinierungsrahmen tritt zwar am 01.01.2023 in Kraft, jedoch haben die Bundesländer eine Übergangszeit von einem Jahr (2023), um die neuen GRW-Regelungen umzusetzen und ihre Richtlinien anzupassen.

Zudem soll möglichst bis Ende 2023 eine digitale Antragsstellung ermöglicht werden.

In Niedersachsen wird es gemäß NBank neue Förderrichtlinien für die Bereiche der

einzelbetrieblichen Förderung und der wirtschaftsnahen Infrastruktur geben. Die Förderung im Bereich Vernetzung soll direkt über den GRW-Koordinierungsrahmen laufen.

Der Zeitplan zur Veröffentlichung der neuen Richtlinien bzw. zur Umsetzung der neuen GRW-Regelungen gemäß Koordinierungsrahmen in Niedersachsen ist derzeit noch unklar, ebenfalls die Umsetzung des neuen Fördertatbestands der „Regionalen Daseinsvorsorge“.

 

 >>>>>aktuell: 01/2023 - Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz

 

Diese Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft dabei, Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie in Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu tätigen. Die Vorhaben dienen der Steigerung der Ressourceneffizienz. Auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden in Zusammenarbeit mit KMU bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben gefördert.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 80 %
  • Gefördert werden Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie in Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten und
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden in Zusammenarbeit mit KMU bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben gefördert

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie bei der NBank erhalten:

 

Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz (nbank.de)

 

 

>>>>>aktuell: 01/2023 - Klimaschutz und Energieeffizienz

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

 

Als Unternehmen, öffentliche/r Träger/in oder Kultureinrichtung wollen Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und der Energieeinsparung leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung soll einen Beitrag leisten zum Ziel der Klimaneutralität in Niedersachsen. Zu diesem Zweck sollen sowohl Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen als auch von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden gesenkt werden.

 

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 70 %
  • Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze
  • Netzwerke die in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen

 

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie bei der NBank erhalten:

 

Klimaschutz und Energieeffizienz (nbank.de)