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Aktuelle Förderprogramme

Kurzinformationen zu aktuellen Förderprogrammen

Die Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven steht jederzeit für die Wirtschaftsunternehmen unserer Region zur Verfügung und sind telefonisch oder aber auch persönlich gerne zu unseren Bürozeiten für Sie erreichbar.

 

 

 

Aktuelle Förderprogramme

>>>>> aktuell: 08/2023

Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023 - aktuelle Hinweise der NBank

 

Die NBank hat auf ihrer Website aktuelle Hinweise zu den Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023 für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 veröffentlicht.

Ziel der Wirtschaftshilfe ist es, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen und Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.

Mit der Fortführung der Wirtschaftshilfe werden die Förderkonditionen und Zugangsschwellen angepasst, u. a. Antragsberechtigung von Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitende (zuvor: bis zu 250 Mitarbeitende) und Erhöhung der Förderobergrenze auf 2 Mio. Euro (zuvor: 500.000 Euro).

Zusammengefasst gelten folgende Eckpunkte:

Antragsberechtigte: Rechtlich selbständige Unternehmen (bis zu 1.000 Mitarbeitende) und Selbständige mit Sitz in Niedersachsen (Hinweis: Ausgeschlossen sind u. a. öffentliche Unternehmen)

Fördergegenstand: Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn

die Gesamtkosten für Energie im Zeitraum Januar bis Juni 2023 um mehr als 2.000 Euro über den doppelten Betrag des Zeitraums Januar bis Juni 2022 liegen ein negatives Betriebsergebnis für den Förderzeitraum vorliegt

Förderhöhe: max. 80 % der über eine Verdoppelung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeitraum Januar bis Juni 2023 zu 2022, jedoch max. 2 Mio. Euro

Antragstellung: ab 28.08.2023 bis spätestens 31. Oktober 2023

 

Details zu den Förderbedingungen und weitere Unterlagen (u. a. FAQ-Liste) finden Sie bei Interesse auf der Website der NBank:

https://www.nbank.de

Zuständige Ansprechpersonen erreichen Sie dort unter der Tel.: 0511 / 30031-9333 bzw. per E-Mail:

beratung@nbank.de

 

 

 

 

 

 

 

 

>>>>> aktuell: 6/2023 Digitalbonus.Niedersachsen läuft Ende Juni aus

 

Das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) hat mit einer aktuellen Pressemitteilung die Einstellung des Programms „Digitalbonus.Niedersachsen“ zum 30. Juni 2023 bekannt gegeben sowie ein weiterentwickeltes Nachfolgeprogramm ab Frühjahr 2024 angekündigt. Unternehmen können noch bis Ende des Monats Anträge für den bisherigen Digitalbonus stellen. Im Rahmen des nun auslaufenden Programms wurden erst Ende Mai im Zuge einer Richtlinienänderung einzelne Förderkriterien gelockert. Demnach gelten nun noch für Anträge bis Ende Juni 2023 folgende Eckdaten:

  • Antragsberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens

Fördergegenstand:

  • Investitionen zur Beschleunigung von Digitalisierungsprozessen in Unternehmen
  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder

Softwarelizenzen

  • Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der ITSicherheit
  • Fördersatz: max. 40 % (kleine Unternehmen) bzw. max. 20 % (mittlere Unternehmen)
  • Fördersumme: mind. 3.000 Euro und max. 10.000 Euro

 

Neuerungen seit dem 25.05.2023:

 

IKT-Grundausstattungen (Diensthandys, Laptops, Betriebs-/Bürosoftware etc.) sind nicht mehr von einer Förderung ausgeschlossen

 

Zweckbindungsfrist für die beschafften Investitionsgüter: drei Jahre (bisher Nutzungsdauer: mind. ein Jahr) 

 

Keine Mindestsumme für den Kaufpreis (vorher: mind. 5.000 Euro brutto bei einem oder mehreren

Exemplaren desselben Produktes)

 

Anträge können gemäß Pressemitteilung noch laufend bis zum 30. Juni 2023 bei der NBank eingereicht werden

 

(siehe www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Digitalbonus.Niedersachsen.html).

Zuständige Ansprechpersonen erreichen Sie dort unter der Tel.: 0511 / 30031-9333 bzw. per E-Mail unter: beratung@nbank.de.

 

Künftiges Programm ab 2024

 

Das künftige Programm soll gemäß MW die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen noch zielgerichteter und spezifischer vorantreiben. Besonders gefördert werden sollen Innovationsgehalte, wie etwa die Transformation des Geschäftsmodells oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Neuheitsgrade, wenn beispielsweise für das Produkt eine völlig neue Einsatzmöglichkeit oder Funktionalität entwickelt wird. Die konkreten Förderkriterien sollen Ende des Jahres vorgestellt werden. Dies behalten wir für Sie im Blick.

 

Quelle: www.eurooffice.de

 

 

 

>>>>>aktuell: 02/2023 - Förderungen Klimaschutz

Klimaschutz und Energieeffizienz

Förderung Klimaschutz

 

Verringerung von Spurenstoff in Gewässern

Förderung Klimaschutz Gewässer

 

Landschaftswerte 2.0.

Förderung Klimaschutz Landschaftswerte

 

 

 

>>>>>>aktuell: 01/2023 Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zum 01. Januar 2023 ein neues Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“ gestartet.

 

Wenn Sie als lokale Genossenschaft oder Gesellschaft die Errichtung einer Windenergieanlage planen, können Sie für Ihre vorbereitenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt lokal agierende Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen.

 

Gefördert werden Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage, insbesondere

  • sämtliche Vorplanungskosten, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung, Kosten für die Datenermittlung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen,
  • Kosten für Gutachten, wenn eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist,
  • Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen bei grundlegenden Fragen zum Projekt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und ist auf maximal EUR 200.000 begrenzt.

 

Sie müssen den Zuschuss zurückzahlen, wenn die Windenergieanlage einen Zuschlag oder eine Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) erhält.

 

Ihren Förderantrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

 

BAFA - Bürgerenergiegesellschaften

 

 

 

>>>>>aktuell: 01/2023 - Beratungsleistungen für KMU

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue ESF Plus-Richtlinie

„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ veröffentlicht, die ab dem 01. Januar 2023 in Kraft tritt und längstens für Anträge gilt, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Es handelt sich hierbei um das Nachfolgeprogramm der bisherigen ESF-Richtlinie „Förderung des unternehmerischen Know-Hows“. Gefördert werden Beratungsleistungen für KMU und Angehörige der Freien Berufe, um die Erfolgsaussichten, die

Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit zu erhöhen.

 

Laufendes Antragsmöglichkeiten online über die Antragsplattform beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weiterführende Infos hier:

www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

Ansprechpartner: Tel.: 06196 / 908-1570 bzw. E-Mail: foerderung@bafa.bund.de)#

 

 

>>>>>aktuell: 01/2023 - GRW Fördergebietskulisse 2022-2027

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat mit einer aktuellen Pressemitteilung über die von Bund und Ländern beschlossene Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ informiert und den neuen GRW-Koordinierungsrahmen (gültig ab 01.01.2023) veröffentlicht.

Mit der Anpassung der Förderung möchten Bund und Länder auf die geänderten Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung reagieren, inbes. die Transformation hin zu Klimaneutralität sowie die demografische Alterung.

 

Die GRW-Fördergebietskulisse 2022-2027 finden Sie hier:

BMWK - Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 1. Januar 2023

 

Pressemitteilung des BMWK:

 

BMWK - Bund und Länder verabschieden umfassende Reform der regionalen Wirtschaftsförderung

 

Umsetzung in Niedersachsen:

Der neue GRW-Koordinierungsrahmen tritt zwar am 01.01.2023 in Kraft, jedoch haben die Bundesländer eine Übergangszeit von einem Jahr (2023), um die neuen GRW-Regelungen umzusetzen und ihre Richtlinien anzupassen.

Zudem soll möglichst bis Ende 2023 eine digitale Antragsstellung ermöglicht werden.

In Niedersachsen wird es gemäß NBank neue Förderrichtlinien für die Bereiche der

einzelbetrieblichen Förderung und der wirtschaftsnahen Infrastruktur geben. Die Förderung im Bereich Vernetzung soll direkt über den GRW-Koordinierungsrahmen laufen.

Der Zeitplan zur Veröffentlichung der neuen Richtlinien bzw. zur Umsetzung der neuen GRW-Regelungen gemäß Koordinierungsrahmen in Niedersachsen ist derzeit noch unklar, ebenfalls die Umsetzung des neuen Fördertatbestands der „Regionalen Daseinsvorsorge“.

 

 >>>>>aktuell: 01/2023 - Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz

 

Diese Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft dabei, Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie in Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu tätigen. Die Vorhaben dienen der Steigerung der Ressourceneffizienz. Auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden in Zusammenarbeit mit KMU bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben gefördert.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 80 %
  • Gefördert werden Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie in Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten und
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden in Zusammenarbeit mit KMU bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben gefördert

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie bei der NBank erhalten:

 

Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz (nbank.de)

 

 

>>>>>aktuell: 01/2023 - Klimaschutz und Energieeffizienz

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

 

Als Unternehmen, öffentliche/r Träger/in oder Kultureinrichtung wollen Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und der Energieeinsparung leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung soll einen Beitrag leisten zum Ziel der Klimaneutralität in Niedersachsen. Zu diesem Zweck sollen sowohl Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen als auch von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden gesenkt werden.

 

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 70 %
  • Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze
  • Netzwerke die in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen

 

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie bei der NBank erhalten:

 

Klimaschutz und Energieeffizienz (nbank.de)

 

 

 

Informationen zu Corona-Hilfsprogrammen

>>>>>> aktuell: Verlängerung der Frist für rückzahlungspflichtige Beträge der Corona-Soforthilfe

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Frist für rückzahlpflichtige Beträge der Corona-Soforthilfen bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges, der gestiegenen Energiepreise sowie der anhaltenden Störungen in den Lieferketten. Bislang sollten die Rückzahlungen bis Ende Oktober 2022 geleistet werden. Mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist solle die Liquidität der Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden. Weitere Informationen finden Sie in der Meldung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums.