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Vorstellung des Unternehmensverbundes im LK Cuxhaven e. V. Drucken

15.07.2010: 

1. Allgemein: 
Erklärung Koordinierungsstellen, Aufgaben der Koordinierungsstellen:
Es gibt insgesamt 20 Koordinierungsstellen Frau und Wirtschaft in Niedersachsen =
Alleinstellungsmerkmal für Niedersachsen.

Die Koordinierungsstellen haben niedersachsenweit zwei Hauptaufgaben:
a)  Beratung von BerufsrückkehrerInnen
b) Gründung eines Unternehmensverbundes aus kleinen und mittelständischen Unternehmen. Koordinierungsstellen, die im Ziel-1- Gebiet liegen, können zusätzlich eine so genannte Ko-Plus-Stelle beantragen, die sich durch eine zusätzliche Aufgabe begründen lässt.
c)  im Landkreis Cuxhaven: Existenzgründungsberatung speziell  für Frauen

2. Gründung: 
Unternehmensverbund des Landkreises Cuxhaven e.V.
Am 28.04.2010 wurde nach langer Vorarbeit und Akquisition die Gründungsversammlung abgehalten. 18 Gründungsmitglieder wählten als Vorsitzende Lydia Ricken (Rechtsanwältin) und als deren Stellvertreter Bernd Otten (Fotograf). Als Schatzmeisterin wurde Sibylle Denzinger gewählt. Der „Unternehmensverbund im Landkreis Cuxhaven e.V.“ wurde mittlerweile im Vereinsregister eingetragen.
In der Zwischenzeit sind 12 weitere Unternehmen und Institutionen beigetreten, wie z. B. auch die ARGE Jobcenter Cuxhaven, die PeB Personalberatung Sylvia Tambor, Detlef Oehlers vom Unternehmenskontor und weitere.
Der Verbund soll eine enge Netzwerkarbeit unter den Betrieben unterstützen. Die Aufgabe der Koordinierungsstelle ist hierbei, erst einmal die VerbundteilnehmerInnen zu gewinnen, dann passgenau Maßnahmen zu initiieren oder zu organisieren, die für die Beteiligten von Interesse sind, wie z. B. eine Fortbildung im Bereich Personalentwicklung o. ä.

Von größtem Nutzen ist jedoch die eigentliche Netzwerkarbeit. Die VerbundteilnehmerInnen werden von der Koordinierungsstelle, die die Geschäftsstellenarbeit des Vereins durchzuführen hat, regelmäßig zu interessanten Veranstaltungen eingeladen und werden diesbezüglich künftig natürlich auch Wünsche äußern können.

3. Verbund für wen?
Der Verbund ist hauptsächlich für kleine und mittelständische Unternehmen gedacht, aber auch öffentliche ArbeitgeberInnen, Institutionen und Verbände sind sehr willkommen, wie z. B. Bildungseinrichtungen oder Kommunen.

4. Was hat jedes Unternehmen vom Verbund?
Vor allem soll die Teilnahme am Verbund der Imageförderung der einzelnen Betriebe durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit dienen. Jedes einzelne Verbundunternehmen wird künftig auf den Flyern namentlich erwähnt und kann eine Verlinkung von der Homepage www.frau-und-wirtschaft-cux.de veranlassen. Die Verbundunternehmen können eine individuelle Beratung der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft für ihre MitarbeiterInnen in Anspruch nehmen. Dazu gehören auch die individuelle Beratung des Unternehmens und die Koordination bei der Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen. Außerdem können Information bzw. Beratung in Bezug auf Fördermittel abgerufen werden.

5. Was kostet der Beitritt?
Bis zu 5 MitarbeiterInnen 50,00 €
bis 50 MitarbeiterInnen 100,00 €
ab 51 MitarbeiterInnen 150,00 €

6. Wie werde ich Verbundmitglied?
Ganz einfach: Melden Sie sich bei der Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft und vereinbaren Sie einen Termin, bei dem Sie ausführlich über die möglichen Nutzen informiert werden. Dann unterschreiben Sie das Beitrittsformular – und schon sind Sie Mitglied!

Hinweis:
Im Landkreis Cuxhaven gibt es auch den UnternehmensVerband Cuxhaven Elbe-Weser-Dreieck e. V. Der UVC, Arbeitgeberverband für die Region, berät seine Mitglieder intensiv und kompetent in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Beide Institutionen ergänzen sich mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten und vorhandenen Netzwerken zum Wohle der Region.

Kontakt:
Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft bei der Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven
Tel: 04721-599 619, Email: frau-und-wirtschaft@afw-cuxhaven.de

 

 
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